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Schutzkonzept des SV Grün-Weiß Westkirchen e.V.

1. Grundsätze des Vorstandes und des Vereins 

Der ehrenamtliche Vorstand des Vereins Grün-Weiß Westkirchen e.V. verpflichtet sich dem Schutz vor sexualisierter & interpersoneller Gewalt im Sport. Wir übernehmen eine Vorbildfunktion für alle Mitglieder unseres Vereins. In unserer Sitzung am 21.11.2024 haben wir beschlossen, Prävention und Intervention gegen interpersonelle Gewalt im Sport als festen Bestandteil unserer Vereinsarbeit zu etablieren. Unser Ziel ist es, eine Kultur des Hinsehens, der Beteiligung und der Achtsamkeit zu schaffen, in der sich jeder sicher und respektiert fühlt. Wir verpflichten uns, das Thema Schutz in all seinen Facetten zu betrachten und umzusetzen.
Dies bedeutet, dass unsere Schutzkonzepte und Maßnahmen alle Altersgruppen und alle Formen von Gewalt abdecken. Es geht darum, eine Atmosphäre zu schaffen, in der sich Mitglieder aller Altersklassen aktiv an der Gestaltung einer sicheren und unterstützenden Umgebung beteiligen.
Dies beinhaltet, alle Übungsleiterinnen und Übungsleiter, aber auch alle anderen Mitglieder zu sensibilisieren in der Erkennung von Anzeichen von Missbrauch und Gewalt sowie in angemessenen Interventionsstrategien. Wir legen Wert darauf, dass sich jede Person – unabhängig vom Alter – bewusst ist, wie wichtig es ist, aufeinander achtzugeben und wie jede einzelne Person dazu beitragen kann, ein grenzwahrendes Sportumfeld zu schaffen.
Der SV Grün-Weiß Westkirchen ist grundsätzlich offen für alle Menschen. Soziale Integration ist ein wichtiges Ziel der Vereinsarbeit, wobei die Selbstachtung und der Respekt vor der Würde des Menschen von großer Bedeutung sind. Wir wollen eine vorurteilsfreie Begegnung von Menschen im Sport. Bei uns im Verein ist jeder willkommen. Der Umgang untereinander ist geprägt von Wertschätzung, Hilfsbereitschaft, Höflichkeit und Fair-Play. Sportliche und gesellschaftliche Regeln werden beachtet.  Wir möchten unseren Kindern und Jugendlichen neben dem Sport wichtige Werte vermitteln und zur Entfaltung ihrer Persönlichkeit beitragen.

2. Definition – Was verstehen wir unter interpersoneller Gewalt im Sport?

Es werden 3 Arten von Gewalt unterschieden: die Physische, die psychische und die sexualisierte Gewalt.
Die physische Gewalt umfasst jeder Form der körperlichen Aggression.
Unter psychischer Gewalt versteht man jegliches Verhalten, das dazu verwendet wird, um jemanden zu erniedrigen, zu bedrohen oder lächerlich zu machen
Der Begriff sexuelle Gewalt bezieht sich im engen Sinn auf erzwungene sexuelle Handlungen. Dabei unterscheidet man sexualisierte Gewalt ohne Körperkontakt (Witze, anzügliche Bemerkungen, Bilder usw.), sexualisierte Gewalt mit Körperkontakt (Küsse, sexuelle Berührungen, versuchter Sex usw.)  und sexuelle Grenzverletzungen (z.B. unangemessene Berührungen/Massagen, sich vor anderen ausziehen, betroffene Person auffordern, mit ihr allein zu sein, usw.).

3. Ziele der Prävention und Intervention interpersoneller Gewalt im Sport


Unsere Kinder und Jugendlichen sollen die Mitgliedschaft im Verein ohne Gewalt und Diskriminierung erfahren. Sie erfahren bei ihren sportlichen Betätigungen Unterstützung und Schutz durch die Verantwortlichen. Unsere Vereinsmitglieder haben ein Recht auf respektvolle Behandlung ihrer Persönlichkeit. Der wertschätzende Umgang mit unseren Kindern und Jugendlichen steht für uns an oberster Stelle. Neben dem Schutz von Kindern und Jugendlichen gilt es in besonderem Maße, das freiwillige Engagement in einer zunehmend individualistisch orientierten Gesellschaft zu fördern. Ehrenamtliche Mitarbeiter müssen wertgeschätzt und geschützt werden. Neben der sportlichen Entwicklung fördern wir die gesellschaftliche Verantwortung unserer Mitglieder, insbesondere der Heranwachsenden.
Physische, psychische und sexualisierte Gewalt kann in jedem gesellschaftlichen Bereich stattfinden, somit auch in Sportvereinen. Um die Kinder und Jugendlichen bestmöglich zu schützen, will der SV Grün-Weiß Westkirchen seine ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen und Übungsleiter/-innen weiter für das Thema sensibilisieren. Der Verein will darüber aufklären, wie Signale für die verschiedenen Formen von Gewalt festgestellt, wie Gefahrensituationen vermieden werden können und welche Handlungsstrategien im Konfliktfall anzuwenden sind.
Im Ergebnis wünscht sich der Verein, dass bestehende Verdachtsfälle aller Formen der Gewalt ausgesprochen und gemeldet werden.  Schweigen schützt nur die Verdächtigen und hilft nicht den Opfern. Wir hoffen zudem, dass die nachfolgend beschriebenen präventiven Maßnahmen Erfolg haben und die Fälle physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt nahezu ausgeschlossen werden können.

4. Risikoanalyse

Die Täter/-innen suchen bei den Kindern und Jugendlichen nach Verletzlichkeit und Schwächen und nutzen diese als Anknüpfungspunkte. Im Sport können bestimmte Faktoren sexualisierte Gewalt begünstigen. In den einzelnen Sportarten gibt es verschiedene Risikofelder mit unterschiedlich hohem Risiko. Es sollen unterschiedliche Situationen betrachtet und das Risiko hinsichtlich auslösender Faktoren einer physischen, psychischen und sexuellen Gefährdung von Kindern und Jugendlichen beurteilt werden. Bei Bedarf kann eine individuelle Risikoanalyse jeder einzelnen Abteilung zusammen mit der Beauftragten für Prävention vor sexualisierter Gewalt erarbeitet werden.
In unserem Verein finden Sportarten hauptsächlich an zwei Orten statt, in der Turnhalle an der Grundschule und draußen im Laurenz-Mense-Sportpark.
In der Turnhalle gibt es Sportangebote für Kinder und Jugendliche ab 9 Monaten in den Bereichen „Krabbelgruppe“, „Eltern-Kind-Turnen“, „Boden- und Geräte-Turnen“, „Tischtennis“, „Volleyball“ und „Tanzen“. Hier kommen täglich Kinder und Jugendliche zur sportlichen Aktivität zusammen. Auch die Sportangebote für Erwachsene sind sehr vielfältig. Die Abteilungen haben Maßnahmen getroffen, dass kein Außenstehender die Halle und die Umkleideräume unbemerkt betreten kann.
Im Fußball-Sportpark kicken Kinder ab 4 Jahren bis hin zu den Seniorenmannschaften. Bei Dunkelheit wird die Anlage durch Bewegungsmelder erhellt.
Die Jugendmannschaften kooperieren in einer Spielgemeinschaft mit dem TSV Ostenfelde und dem SUS Ennigerloh. Hier ist ein regelmäßiger Austausch mit den Verantwortlichen und dem Schutzkonzeptbeauftragten wichtig. Die Schutzkonzepte werden ausgetauscht und regelmäßig besprochen. Auch muss die Vorlage der jeweiligen erweiterten Führungszeugnisse ständig zwischen den Vereinen überprüft werden.

4.1 Körperkontakt

Fast in allen Sportarten kommt es zu Körperkontakt zwischen den Sportler/-innen oder zwischen Übungsleiter/-in und Sportler/-in. Körperlicher Kontakt kann in vielen Situationen als Berührung mit sexuellem Hintergrund interpretiert werden oder mit Absicht erfolgen. In einigen Sportarten ist Körperkontakt in Form von Hilfestellung nötig, um die Sportart sicher ausführen zu können. Zudem wird in einigen Sportarten physiotherapeutisch behandelt. Massagen und andere therapeutische Behandlungen sind im Sport gang und gäbe und ohne Körperkontakt nicht möglich. Auch die durch Siege und Niederlagen ausgelösten Emotionen können in Körperkontakt münden, beispielsweise in Form des gemeinschaftlichen Jubelns über den errungenen Erfolg.

Im Folgenden wird dargestellt, in welchen Bereichen Übergriffe möglich sind und wann besondere Aufmerksamkeit geboten ist.

4.2 Infrastruktur

Im Bereich der Infrastruktur gibt es einige Faktoren, die sexualisierte Gewalt begünstigen. In den Sporthallen ziehen sich die Sportler/-innen meist in Umkleideräumen um. Die Duschen sind nicht selten ohne Trennwände, sodass mit mehreren zusammen geduscht wird. Jede/r Sportler/-in hat heutzutage i.d.R. ein Handy, das sie/er auch mit zum Sport bringt. Es gibt zudem kaum noch Handys, die keine integrierte Kamera besitzen. Die Benutzung von Handys in den Umkleidekabinen sollte unterbunden werden, um mögliche Foto- oder Videoaufnahmen und die Verbreitung derer zu verhindern.
In vielen Sportarten finden Trainingscamps oder andere sportliche Events statt, bei denen die Sportler/-innen in Gemeinschaftsunterkünften oder gemeinsam mit vielen weiteren Personen in einem Klassenraum nah nebeneinander schlafen. Die räumliche Nähe der Beteiligten und die Nachtstunden, in denen eine unbeobachtete Annäherung möglich ist, erhöhen das Risiko. Die Anreise zu den Sportstätten stellt eine weitere Gefährdung dar, sobald das Kind oder die/der Jugendliche allein mit dem/der potenziellen Täter/-in fahren.

4.3 Besondere Abhängigkeitsverhältnisse

Kinder und Jugendliche haben ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis zu den Übungsleiter/-innen. Diese beurteilen die sportlichen Leistungen und entscheiden beispielsweise darüber, ob man in der Mannschaft eingesetzt wird oder auf die Ersatzbank muss. Angst vor negativen Entscheidungen kann ein wesentlicher Faktor dafür sein, dass Kinder und Jugendliche Belästigungen verschweigen. Beim Einzeltraining würde zudem bei einem Verdachtsfall das Weiterführen des Trainings gefährdet werden. Die Sportler/-innen wollen oft nicht riskieren, ihren sportlichen Status zu verlieren. Hierarchische Machtstrukturen im Sport erhöhen das Risiko des Schweigens. Im Leistungssport verbringen die Sportler/-innen und Übungsleiter/-innen häufig viele Stunden in der Woche zusammen. Hier wird das Abhängigkeitsverhältnis noch eklatanter, da es noch mehr auf erbrachte Leistungen in Verbindung mit der Mannschaftsaufstellung ankommt. Zudem ist die Zahl der Situationen höher, die einen Übergriff begünstigen.

4.4 Soziale Medien

Durch die sozialen Medien fällt es den Täter/-innen leicht, privaten Kontakt zu den Kindern und Jugendlichen aufzunehmen. Im Umfeld vieler Sportgruppen bestehen WhatsApp-Gruppen, um einfacher miteinander kommunizieren zu können. Hier können die Handynummern ohne großen Aufwand entnommen und die Kinder und Jugendlichen auch privat kontaktiert werden. Der überwältigende Teil der Jugendlichen ist zudem auf Instagram, Facebook, TikTok, Snapchat und/oder anderen Social-Media-Plattformen aktiv. Hier geben sie Informationen über sich preis und posten Bilder.
Dadurch können Kinder und Jugendliche potenziell unter Druck gesetzt werden. Durch die sozialen Medien kommt es immer häufiger zu sexuellen Nötigungen oder zu Verletzungen des höchstpersönlichen Lebensbereichs, indem Täter/-innen intime Bilder der Jugendlichen anfordern. Dieser Umstand könnte bei einem bestehenden Abhängigkeitsverhältnis zwischen Sportler/-innen und Übungsleiter/-innen den Druck erhöhen, den Forderungen nachzukommen.

 

5. Präventionsleitfaden und Umsetzung von Maßnahmen

Der SV Grün-Weiß Westkirchen e.V. legt zum Schutz der Kinder und Jugendlichen während der Aktivitäten unter dem Schirm des Vereins folgende Präventions-maßnahmen fest:
Der Vorstand hat im Verein eine Vorbildfunktion.
In verschiedenen gemeinsamen Veranstaltungen mit der/dem Schutzbeauftragten, dem Vorstand, den Übungsleiter/-innen und allen im Sportverein ehrenamtlich tätigen Mitgliedern soll das Thema ausführlich besprochen werden. Die Risikoanalyse wird vorgestellt und das Verhalten gegenüber den Schutzbefohlenen thematisiert. Die oben angesprochen Definitionen von Gewalt müssen den Beteiligten klar sein. Es gilt die Augen zu öffnen gegenüber weiteren Gefährdungen des Sports: Doping und Medikamentenmissbrauch.
Eine aktive Prävention bei Sportler/innen, Übungsleiter/innen, Trainern und Eltern ist wichtig. Dazu dient vor allem eine Kultur des Vertrauens. Grenzüberschreitungen jeglicher Art werden nicht toleriert. Wir möchten Kinder und Jugendliche in unserer Arbeit darin unterstützen, die Fähigkeit zu entwickeln, achtsam und aufmerksam zu werden. Sie sollen auf ihre „innere Stimme“ hören und auf ihre Intuition vertrauen können.
Weitere Denkanstöße zum Wohle der Kinder und Jugendlichen sind:

  • Achtsamkeit (dem Kind geht es nicht gut, hat Verletzungen, blaue Flecken, ist auffällig dünn oder ungepflegt,
  • aufmerksam gegenüber stark veränderten Verhaltensweisen (evtl. Meinung eines Zweiten einholen),
  • null Toleranz gegenüber abwertendem, sexistischem, diskriminierendem und gewalttätigem Verhalten (egal ob verbal oder nonverbal), Stellung beziehen
  • Meinung der Kinder und Jugendlichen ernst nehmen
  • Grenzen respektieren, zu nichts zwingen
  • respektvoller Umgang
  • Selbstvertrauen stärken
  • bei Bedarf Eltern in Entscheidungen mit einbeziehen

Über das vorliegende Schutzkonzept werden Eltern durch Aushänge und über die Homepage informiert.  Die Einhaltung des Schutzkonzeptes ist in der Satzung des Vereins dokumentiert.

Weitere Präventionsmaßnahmen:

Alle im Verein tätigen Übungsleiter/-innen und Ehrenamtlichen legen der/dem Schutzbeauftragten ein erweitertes Führungszeugnis vor, das alle 3 Jahre erneuert werden muss.

Alle im Verein tätigen Übungsleiter/-innen und Ehrenamtlichen unterzeichnen die Selbstverpflichtungserklärung des Vereins.

Das Schutzkonzept unterliegt einer ständigen Veränderung und nachhaltigen Überprüfung.

6. Beschwerdemanagement und Krisenintervention

Wenn ein Kind oder Jugendlicher von Grenzüberschreitungen, Übergriffen oder sexualisierter Gewalt berichtet, Vermutungen oder einen konkreten Verdacht äußert, sollen die Übungsleiter/-innen wie folgt reagieren:

– Zuhören und ernst nehmen

Höre aufmerksam zu. Signalisiere, dass es okay ist, über das Erlebte zu sprechen. Es kann sein, dass Dir zunächst nur ein kleiner Teil erzählt wird. Akzeptiere, wenn der/die Betroffene nicht weiter sprechen will.
Glaube ihm/ihr und nimm sie/ihn ernst. Spiele nichts herunter.
Versichere, dass er/sie keine Schuld an dem Erlebten hat.

– Weiteres Vorgehen mit dem/der Betroffenen klären

Behandle das Gespräch vertraulich, aber mach deutlich, dass Du Unterstützung und Rat holen wirst. Beziehe ihn/sie altersgemessen mit ein und informiere ihn/sie über das weitere Vorgehen.

– Sachverhalt dokumentieren

Protokolliere genau und zeitnah, was dir berichtet wurde bzw. was du gehört oder gesehen hast. Vermeide eigene Interpretationen. Im Fall eigener Vermutungen überlege, auf welchen Beobachtungen diese beruhen, und dokumentiere entsprechende Anhaltspunkte.

– Rat und Unterstützung holen

Wende Dich an eine Vertrauensperson, die/den Schutzbeauftragten des Vereins oder eine andere Beratungsstelle. Auch wenn du unsicher bist, ob deine Vermutung berechtigt ist, können Fachkräfte dir helfen, deine Beobachtungen zu sortieren. Sie beraten dich, welche Schritte als nächstes sinnvoll sind und welche Stellen informiert werden müssen.

 

Beachte allgemein:

Bewahre Ruhe. Überstürze nichts. Stelle keine eigenen Nachforschungen an. Kontaktiere auf keinen Fall den oder die Beschuldigte/n. Bringe nichts an die Öffentlichkeit. Opferschutz steht an erster Stelle. Hole dir dazu Hilfe und Unterstützung.

Die Meldekette wird öffentlich ausgehängt und somit allen Mitgliedern zugänglich gemacht.

 – Weitere Beratungsstellen

Jugendamt des Kreises Warendorf
Amt für Jugend und Bildung
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf
02581-53-5101

Caritasverband im Kreisdekanat Warendorf e.V.
Industriestraße 6
48231 Warendorf
02581 9459-0
info@caritas-warendorf.de
www.caritas-warendorf.de

Der Vorstand und die Abteilungsleitungen sind sich ihrer Verantwortung bewusst. Der/die 1. Vorsitzende bzw. Vertreter ist über jeden konkreten Verdachtsfall im Verein unmittelbar in Kenntnis zu setzen. Die jeweiligen Vereinsebenen (Abteilungsleitungen, Übungsleiterinnen und Übungsleiter) nehmen die Verantwortung in ihrem eigenen Aufgabenbereich wahr und werden tätig, wenn ihnen ein Sachverhalt von Gewalt bekannt wird. Die Fachstelle ist bei konkreten Fällen einzubeziehen.

7. Vertrauensperson

Bei konkreten Verdachtsfällen steht die Vertrauenspersonen xx unter der Telefonnummer xx für weitere Informationen zur Verfügung

Verhaltensregeln SV Grün-Weiß Westkirchen e.V.

  1. Niemand wird zu einer Übung oder Haltung gezwungen
  2. Keine sexualisierte Sprache und Diskriminierung
  3. Keine körperlichen Kontakte zum Schaden von Kindern und Jugendlichen
  4. Kein Training ohne Kontroll- und Zugangsmöglichkeit für Dritte
  5. Keine Privatgeschenke und Bevorzugungen
  6. Einzelne Kinder werden nicht in den Privatbereich mitgenommen
  7. Kein Duschen bzw. Übernachten mit Kindern und Jugendlichen
  8. Keine sexuellen Beziehungen zwischen Betreuer*innen und Jugendlichen unter 18 Jahren
  9. Keine Geheimnisse mit Kindern
  10. Keine Verbreitung von Fotos und Videos zum Schaden von Kindern und Jugendlichen
  11. Die Regel für die Kinder und Jugendlichen untereinander lautet: „Ich tue keinem anderen etwas, was ich auch nicht will, das mir angetan wird.“